Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die am 31.01.2023 in Kraft getreten ist, werden nach §2 Maßnahmen zum Schutz für sich und andere empfohlen. Bitte helfen Sie mit und beachten Sie bei dem Besuch einer Präsenzveranstaltung Folgendes:
- Ein Abstand von mindestens 1,5m zu anderen Personen wird jederzeit empfohlen.
- Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) wird in Innenräumen empfohlen.
- Achten Sie auf ausreichende Handhygiene und die Hust- und Niesetikette.
- Die spezifischen Regeln am jeweiligen Veranstaltungsort sind zu beachten. Die Verantwortlichen vor Ort können ggf. von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und z.B. eine Maskenpflicht verordnen.
- Bitte melden Sie sich zu allen Veranstaltungen an, da die Teilnahmeplätze aufgrund der jeweiligen Raumgröße beschränkt sind, um die Abstandsempfehlung zu ermöglichen.