Eine Dreiviertelmillion Menschen arbeitet in Deutschland für die katholische Kirche, sie ist damit einer der größten Arbeitgeber im Land. In den letzten Monaten wurden immer wieder nötige Reformen auch im kirchlichen Arbeitsrecht gefordert, zum Beispiel die Initiative #OutInChurch – für eine Kirche ohne Angst machte speziell auf die prekäre Situation von queeren Mitarbeitenden aufmerksam.
Der Vorstand der keb Göppingen freut sich daher sehr, dass hier etwas in Bewegung kommt: Am 22. November 2022 hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) beschlossen, das kirchliche Arbeitsrecht neu zu fassen. Darin ist nun der Kernbereich privater Lebensgestaltung kirchenrechtlich unantastbar, zum Beispiel dürfen die sexuelle Orientierung oder das Beziehungsleben keinen Einfluss mehr auf Einstellung oder Kündigung haben.
Eine neue Grundordnung wurde allen deutschen Diözesen als Empfehlung vorgelegt. Unsere Diözese Rottenburg-Stuttgart möchte hier schnell vorangehen:
„Die in der Gottesebenbildlichkeit des Menschen gründende Würde kommt uneingeschränkt allen Menschen zu – unabhängig von ihrer individuellen Prägung, ihrer Herkunft, ihres Alters, ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität oder ihrem Aussehen. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart wird die neue Grundordnung schnellstmöglich umsetzen.“
Bischof Dr. Gebhard Fürst
Hier gibt es noch mehr Informationen zur Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts: https://www.drs.de/ansicht/artikel/neufassung-des-kirchlichen-arbeitsrechts.html