Recht auf Leben – Abtreibung als Menschenrecht?

Der Kurs ist abgeschlossen

Termin
Do. 26.10.2023
19:30 Uhr - 21:00 Uhr
Kosten
keine

Die Bundesregierung hat eine Kommission eingesetzt, die u. a. prüfen soll, ob der Strafrechtsparagraf zur Abtreibung (§ 218 StGB) gestrichen werden soll. International wird sogar gefordert, Abtreibung als „Menschenrecht“ anzuerkennen.
Sind diese Bestrebungen mit dem Recht auf Leben, das im Grundgesetz garantiert ist, vereinbar? Ungeborene Kinder sind Menschen in einem frühen Entwicklungsstadium. Bei einer Abtreibung wird das ungeborene Kind getötet. Kann unter diesen Umständen die Tötung eines ungeborenen Menschen straflos oder sogar ein „Menschenrecht“ sein?
In dem Vortrag werden der verfassungsrechtliche Status des ungeborenen Kindes, grundlegende Rechtspositionen (Recht auf Leben des Kindes, Selbstbestimmungsrecht und körperliche Unversehrtheit der Frau) sowie die ethischen und politischen Argumente dargestellt und bewertet.

Kursort

online

Veranstalter

Kath Erwachsenenbildung Kreis Schwäbisch Hall in Kooperation mit der Kath. Erwachsenenbildung Kreis Göppingen und der Kath. Erwachsenenbildung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart im Rahmen der Reihe „75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“