Die Bundesregierung hat eine Kommission eingesetzt, die u. a. prüfen soll, ob der Strafrechtsparagraf zur Abtreibung (§ 218 StGB) gestrichen werden soll. International wird sogar gefordert, Abtreibung als „Menschenrecht“ anzuerkennen.
Sind diese Bestrebungen mit dem Recht auf Leben, das im Grundgesetz garantiert ist, vereinbar? Ungeborene Kinder sind Menschen in einem frühen Entwicklungsstadium. Bei einer Abtreibung wird das ungeborene Kind getötet. Kann unter diesen Umständen die Tötung eines ungeborenen Menschen straflos oder sogar ein „Menschenrecht“ sein?
In dem Vortrag werden der verfassungsrechtliche Status des ungeborenen Kindes, grundlegende Rechtspositionen (Recht auf Leben des Kindes, Selbstbestimmungsrecht und körperliche Unversehrtheit der Frau) sowie die ethischen und politischen Argumente dargestellt und bewertet.